Allgemeine Geschäftsbedingungen Mira Aluminium B.V.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Kostenvoranschläge und Verträge der Mira Aluminium B.V. über den Webshop, sowohl für Verbraucher (B2C) als auch für Geschäftskunden (B2B). Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, bevor Sie eine Bestellung aufgeben oder einen Kostenvoranschlag anfordern. Wo Angaben zu Mira Aluminium noch fehlen, sind diese mit eckigen Klammern gekennzeichnet und werden vor der Veröffentlichung ergänzt.
Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeuten:
Mira Aluminium: Mira Aluminium B.V., mit Sitz in [vestigingsadres], eingetragen bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel) unter [KvK-nummer], Umsatzsteuer-Identifikationsnummer [BTW-nummer], erreichbar über info@mira-aluminium.nl und [telefoonnummer], nachstehend auch bezeichnet als "wir", "uns" oder "Verkäufer".
Kunde: jede natürliche oder juristische Person, die mit Mira Aluminium einen Vertrag schließt oder schließen möchte oder den Webshop nutzt.
Verbraucher: der Kunde, der eine natürliche Person ist und nicht in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt (B2C).
Geschäftskunde: der Kunde, der in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt, einschließlich der genehmigten Geschäftskonten mit Zugang zu Kontopreisen (B2B).
Webshop: die Website und Online-Umgebung von Mira Aluminium, auf der das Sortiment angeboten wird, Bestellungen aufgegeben und Kostenvoranschläge angefordert werden können.
Produkte: die von Mira Aluminium angebotenen Waren, darunter Terrassenüberdachungen (Veranden), gläserne Schiebewände, Lamellendächer, Sonnenschutz, Aluminiumrahmen und Steellook-Innentüren, sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie die Montage.
Maßanfertigung: Produkte, die nach Vorgaben des Kunden gefertigt oder zusammengestellt werden, nicht vorgefertigt sind und auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Kunden hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind, darunter über den Konfigurator zusammengestellte Produkte und auf Maß zugeschnittenes Glas.
Standardprodukt: ein Produkt mit fester Maßgebung und Spezifikation, das als Vorrats- oder Standardartikel angeboten wird und nicht als Maßanfertigung gilt.
Direktkauf: das unmittelbare Online-Bestellen und Bezahlen eines Produkts über den Checkout mit dem Zahlungsdienstleister Mollie.
Kostenvoranschlag auf Anfrage: ein auf die Spezifikationen des Kunden zugeschnittenes Angebot für (in der Regel) Maßanfertigung, das nach Zusammenstellung im Konfigurator oder nach Absprache zustande kommt.
Konfigurator: das Online-Tool, mit dem der Kunde ein Produkt auf der Grundlage von Maßen und Optionen zusammenstellt.
Vertrag: jeder Vertrag zwischen Mira Aluminium und dem Kunden, einschließlich Änderungen und Ergänzungen dazu.
Artikel 2 - Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von Mira Aluminium und für jeden zwischen Mira Aluminium und dem Kunden zustande gekommenen Vertrag, unabhängig davon, ob der Kunde ein Verbraucher oder ein Geschäftskunde ist.
2.2 Bevor der Vertrag geschlossen wird, wird der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt, und zwar in einer Weise, die es dem Kunden ermöglicht, diese problemlos auf einem dauerhaften Datenträger zu speichern. Die Bedingungen können außerdem jederzeit im Webshop eingesehen und heruntergeladen werden.
2.3 Bestimmungen, die sich ausschließlich auf Verbraucher beziehen, sind als solche gekennzeichnet und gelten nicht für Geschäftskunden; Bestimmungen, die sich ausschließlich auf Geschäftskunden beziehen, gelten nicht für Verbraucher. Bei Widerspruch zwischen einer allgemeinen Bestimmung und einer ausschließlich für Verbraucher verfassten Bestimmung gilt für den Verbraucher die für ihn günstigste Bestimmung.
2.4 Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen mit Geschäftskunden gehen, soweit schriftlich festgehalten, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Für Verbraucher gilt, dass von diesen Bedingungen nur abgewichen werden kann, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde und ohne dass zwingender Verbraucherschutz beeinträchtigt wird.
2.5 Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder sonstiger Bedingungen des Geschäftskunden wird ausdrücklich zurückgewiesen.
2.6 Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar, so bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft. Die Parteien treten in diesem Fall in Beratungen ein, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
Artikel 3 - Angebot und Kostenvoranschläge
3.1 Das Angebot im Webshop enthält eine möglichst vollständige und genaue Beschreibung der angebotenen Produkte. Die Beschreibung ist hinreichend detailliert, um dem Kunden eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Abbildungen, Stimmungsbilder und Visualisierungen sind eine wahrheitsgetreue Wiedergabe; geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maßgebung können vorkommen und stellen keinen Grund für eine Auflösung des Vertrags oder Schadensersatz dar.
3.2 Jedes Angebot enthält derartige Informationen, dass für den Kunden klar ist, welche Rechte und Pflichten mit der Annahme des Angebots verbunden sind.
3.3 Ein Kostenvoranschlag auf Anfrage für eine Maßanfertigung ist freibleibend und gültig während der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist. Ist keine Frist angegeben, so ist der Kostenvoranschlag während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer kann Mira Aluminium den Kostenvoranschlag überarbeiten, unter anderem im Zusammenhang mit geänderten Material- oder Einkaufspreisen.
3.4 Ein Kostenvoranschlag beruht auf den vom Kunden bereitgestellten Angaben, Maßen und Spezifikationen. Der Kunde steht für deren Richtigkeit ein, es sei denn, Mira Aluminium hat die Maße selbst über den Aufmaßservice ermittelt. Erweisen sich die Angaben als unrichtig, so kann dies Auswirkungen auf Preis und Ausführung haben.
3.5 Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Setz- oder Programmierfehler im Angebot, in Preisen oder im Kostenvoranschlag binden Mira Aluminium nicht. Mira Aluminium ist nicht verpflichtet, ein Produkt zu einem Preis zu liefern, der die Folge eines solchen offensichtlichen Fehlers ist, auch nicht nachdem eine (automatische) Bestätigung versandt wurde. Mira Aluminium wird den Kunden in diesem Fall so bald wie möglich informieren.
Artikel 4 - Zustandekommen des Vertrags
4.1 Der Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt zustande, zu dem der Kunde das Angebot annimmt und die dabei gestellten Bedingungen erfüllt, unter Beachtung des nachstehend je Verkaufsart Bestimmten.
4.2 Direktkauf (Online-Zahlung). Bei Standardprodukten und anderen über den Direktkauf angebotenen Produkten durchläuft der Kunde den Checkout und bezahlt online über den Zahlungsdienstleister Mollie. Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung aufgegeben und die Zahlung von Mollie bestätigt wurde. Der Kunde erhält auf elektronischem Wege eine Bestätigung der Bestellung.
4.3 Kostenvoranschlag auf Anfrage (Maßanfertigung). Bei Maßanfertigungen und zusammengestellten Produkten stellt der Kunde das Produkt im Konfigurator zusammen oder fordert ein Angebot an. Mira Aluminium erstellt daraufhin einen Kostenvoranschlag auf Anfrage. Bei dieser Verkaufsart erfolgt keine Online-Zahlung über den Checkout. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde den Kostenvoranschlag (schriftlich oder auf elektronischem Wege) annimmt und Mira Aluminium den Auftrag bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
4.4 Mira Aluminium kann sich innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen davon vergewissern, ob der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann, sowie von Tatsachen und Faktoren, die für ein verantwortungsvolles Eingehen des Vertrags von Bedeutung sind. Aufgrund eines begründeten Ergebnisses kann Mira Aluminium eine Bestellung oder Anfrage ablehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen knüpfen.
4.5 Der Zugang zu B2B-Kontopreisen, die Zahlung auf Rechnung und Geschäftsbedingungen sind ausschließlich für Geschäftskunden verfügbar, deren Konto genehmigt wurde. Die Genehmigung eines Geschäftskontos ist unabhängig von der Aufgabe von Verbraucherbestellungen und für diese nicht erforderlich.
Artikel 5 - Preise
5.1 Alle für Verbraucher angezeigten Preise verstehen sich in Euro und einschließlich Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Für Geschäftskunden können Preise zuzüglich Umsatzsteuer angezeigt werden; dies wird dann deutlich angegeben.
5.2 Etwaige Liefer-, Montage- oder sonstige Nebenkosten werden gesondert und transparent angegeben, bevor der Vertrag zustande kommt.
5.3 Der Preis für eine Maßanfertigung wird auf der Grundlage der vom Kunden gewählten Maße, Optionen und Ausführung bestimmt und im Kostenvoranschlag auf Anfrage festgehalten. Ein im Konfigurator angezeigter Richtpreis ist eine vorläufige Berechnung und nicht bindend; der bindende Preis ist ausschließlich der im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung angegebene Preis.
5.4 Mira Aluminium verwendet eine serverseitige Preisberechnung. Vom Kunden oder über den Konfigurator mitgeschickte Preisangaben werden nicht als vereinbarter Preis anerkannt.
5.5 Preise im Webshop können geändert werden. Für bereits zustande gekommene Verträge gilt der zum Zeitpunkt des Zustandekommens vereinbarte Preis, vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 3.5 über offensichtliche Fehler. Für Geschäftskunden können, sofern vereinbart, Preisänderungen infolge geänderter kostenpreisbestimmender Faktoren unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften weiterberechnet werden.
Artikel 6 - Zahlung
6.1 Beim Direktkauf bezahlt der Kunde den vollständigen Betrag online über den Zahlungsdienstleister Mollie. Die verfügbaren Zahlungsmethoden, darunter unter anderem iDEAL und Bancontact sowie andere von Mollie angebotene Methoden, werden während des Checkouts angezeigt. Lieferung, Produktion oder Versand beginnen grundsätzlich erst nach Eingang der Zahlung.
6.2 Die Zahlung auf Rechnung ist ausschließlich für genehmigte Geschäftskunden möglich und nur insoweit, als dies pro Konto eingerichtet und vereinbart wurde. Die Zahlung auf Rechnung hat innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen; mangels einer solchen gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
6.3 Für Maßanfertigungen über einen Kostenvoranschlag auf Anfrage gilt die im Kostenvoranschlag oder in der Auftragsbestätigung aufgenommene Zahlungsregelung. Mira Aluminium kann für Maßanfertigungen eine Anzahlung verlangen; deren Höhe wird vorab bekannt gegeben. Der Restbetrag wird zu den im Kostenvoranschlag angegebenen Zeitpunkten beglichen (zum Beispiel vor der Lieferung oder bei der Abnahme).
6.4 Bleibt ein Geschäftskunde nach Ablauf der Zahlungsfrist säumig, so gerät er von Rechts wegen in Verzug und schuldet über den offenen Betrag die gesetzlichen Verzugszinsen für Handelsgeschäfte sowie die außergerichtlichen Inkassokosten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften über Verzug, Verzugszinsen und Inkassokosten, einschließlich einer vorherigen Mahnung mit einer Zahlungsfrist von mindestens vierzehn Tagen.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in bereitgestellten oder angegebenen Zahlungsdaten unverzüglich an Mira Aluminium zu melden.
Artikel 7 - Lieferung und Ausführung
7.1 Mira Aluminium liefert in die Niederlande und nach Belgien. Eine Lieferung in andere Gebiete erfolgt ausschließlich nach ausdrücklicher Vereinbarung.
7.2 Mira Aluminium lässt bei der Ausführung von Bestellungen und Aufträgen die größtmögliche Sorgfalt walten. Als Lieferort gilt die Adresse, die der Kunde Mira Aluminium mitgeteilt hat.
7.3 Genannte Liefer- und Ausführungsfristen sind unverbindlich (Richtwerte), insbesondere bei Maßanfertigungen, bei denen die Produktionszeit vom zusammengestellten Produkt, den gewählten Optionen und der Verfügbarkeit von Materialien wie Glas abhängt. Die Überschreitung einer Richtfrist begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Auflösung des Vertrags, es sei denn, die Frist wurde ausdrücklich als Fixtermin vereinbart.
7.4 Für Verbraucher gilt, dass der Verbraucher, wenn ein Lieferzeitpunkt vereinbart wurde und dieser nicht eingehalten wird, Mira Aluminium schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen kann. Wird auch diese Frist überschritten, so ist der Verbraucher berechtigt, den Vertrag kostenlos aufzulösen, unbeschadet seines Anspruchs auf etwaigen Schadensersatz. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Auflösung, zurückerstattet. Diese Bestimmung lässt die Ausnahme für Maßanfertigungen in Artikel 9 unberührt, soweit diese den Widerruf betrifft.
7.5 Große und empfindliche Produkte, wie Glas, werden sorgfältig und grundsätzlich nach Terminvereinbarung geliefert. Der Kunde sorgt für eine gute Erreichbarkeit des Lieferorts.
7.6 Gefahrübergang. Für Verbraucher geht die Gefahr der Beschädigung und des Verlusts des Produkts zu dem Zeitpunkt über, zu dem das Produkt durch oder im Namen des Verbrauchers tatsächlich in Empfang genommen wurde. Für Geschäftskunden geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Ablieferung über oder, bei Selbstmontage oder Selbstbau, zu dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte dem Geschäftskunden zur Verfügung gestellt wurden.
7.7 Der Kunde hat das Gelieferte bei Empfang auf sichtbare Mängel und Transportschäden zu prüfen und diese so bald wie möglich zu melden, unter Beachtung von Artikel 11.
Artikel 8 - Montage oder Selbstbau
8.1 Der Kunde kann sich für eine Montage durch oder im Namen von Mira Aluminium oder für einen Selbstbau entscheiden. Die gewählte Art wird bei der Bestellung oder im Kostenvoranschlag festgehalten.
8.2 Bei einer Montage durch Mira Aluminium bringen unsere Monteure das Produkt fachgerecht an. Der Kunde sorgt dafür, dass der Montageort rechtzeitig zugänglich ist und dass der Untergrund eben, waagerecht und ausreichend tragfähig ist. Mehrarbeit, die sich aus einem abweichenden oder ungeeigneten Untergrund, unrichtig angegebenen Maßen oder unvorhergesehenen Umständen vor Ort ergibt, kann nach vorheriger Mitteilung an den Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
8.3 Beim Selbstbau erhält der Kunde eine Montageanleitung und die erforderlichen Befestigungsmaterialien. Der Kunde ist selbst für eine korrekte, sichere und bautechnisch einwandfreie Montage sowie für einen geeigneten, tragfähigen Untergrund verantwortlich. Mira Aluminium haftet nicht für Schäden oder Mängel, die die Folge einer unsachgemäßen Selbstmontage oder eines ungeeigneten Untergrunds sind.
8.4 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, über etwaige erforderliche Genehmigungen oder Zustimmungen (zum Beispiel eine Umgebungsgenehmigung) zu verfügen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Artikel 9 - Eigentumsvorbehalt
9.1 Alle von Mira Aluminium gelieferten Produkte bleiben Eigentum von Mira Aluminium, bis der Kunde alle aus dem betreffenden Vertrag entstehenden Verpflichtungen vollständig erfüllt hat, einschließlich der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger Nebenkosten.
9.2 Solange das Eigentum nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf der Geschäftskunde die Produkte nicht verpfänden, veräußern oder anderweitig belasten, außer soweit dies im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit üblich ist.
9.3 Beruft sich Mira Aluminium auf den Eigentumsvorbehalt, so gilt der Vertrag insoweit als aufgelöst, und Mira Aluminium ist berechtigt, die betreffenden Produkte zurückzunehmen. Der Kunde gewährt hierzu Zugang zu dem Ort, an dem sich die Produkte befinden. Diese Bestimmung lässt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers unberührt.
Artikel 10 - Widerrufsrecht für Verbraucher
10.1 Dieser Artikel gilt ausschließlich für Verbraucher, die online ein Standardprodukt gekauft haben.
10.2 Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen aufzulösen (die Widerrufsfrist). Diese Frist beginnt an dem Tag, nachdem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das Produkt erhalten hat. Bei einer Bestellung mehrerer Produkte mit getrennten Lieferungen beginnt die Frist am Tag des Empfangs des letzten Produkts.
10.3 Ausnahme für Maßanfertigungen. Das Widerrufsrecht ist gemäß Artikel 6:230p des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Burgerlijk Wetboek) ausdrücklich NICHT anwendbar auf Produkte, die nach Spezifikationen des Verbrauchers gefertigt wurden, die nicht vorgefertigt sind und die auf der Grundlage einer individuellen Wahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden oder die eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind. Hierunter fallen unter anderem über den Konfigurator zusammengestellte Veranden, Lamellendächer, Maßanfertigungs-Schiebewände, Aluminiumrahmen und auf Maß zugeschnittenes Glas. Diese Maßanfertigungsprodukte können nicht zurückgegeben werden, und der Kaufbetrag wird nicht aufgrund eines Widerrufs erstattet. Der Verbraucher wird vor Abschluss des Vertrags auf diese Ausnahme hingewiesen.
10.4 Art des Widerrufs (Standardprodukte). Möchte der Verbraucher ein Standardprodukt widerrufen, so teilt er dies innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Muster-Widerrufsformulars oder auf eine andere unmissverständliche Weise mit, zum Beispiel per E-Mail an info@mira-aluminium.nl. Mira Aluminium bestätigt den Eingang des Widerrufs.
10.5 Pflichten während der Widerrufsfrist. Während der Widerrufsfrist geht der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um. Der Verbraucher darf das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, als dies erforderlich ist, um die Beschaffenheit, die Eigenschaften und die Funktionsweise des Produkts festzustellen. Der Verbraucher haftet für einen Wertverlust, der die Folge einer darüber hinausgehenden Verwendung ist.
10.6 Rücksendung und Rückerstattung. Nach dem Widerruf sendet der Verbraucher das Standardprodukt innerhalb von 14 Tagen vollständig und nach Möglichkeit im Originalzustand und in der Originalverpackung zurück. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher, sofern nicht anders angegeben. Mira Aluminium erstattet den vom Verbraucher gezahlten Betrag, einschließlich der etwaigen Standard-Lieferkosten, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf, sofern das Produkt zurückerhalten wurde oder der Verbraucher nachgewiesen hat, dass es zurückgesandt wurde. Die Rückerstattung erfolgt mit demselben Zahlungsmittel, mit dem bezahlt wurde, sofern nicht anders vereinbart.
Artikel 11 - Konformität und Garantie
11.1 Mira Aluminium steht dafür ein, dass die Produkte dem Vertrag, den im Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit sowie den am Tag des Zustandekommens des Vertrags bestehenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für Verbraucher gelten uneingeschränkt die gesetzlichen Rechte hinsichtlich der Konformität (Vertragswidrigkeit) nach dem niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuch; diese Garantie berührt diese nicht.
11.2 Hersteller-/Handelsgarantie. Unbeschadet der gesetzlichen Rechte gewährt Mira Aluminium eine Garantie von 5 Jahren auf die Aluminiumprofile, die Beschläge sowie das Glas, wie beworben. Die Garantie bezieht sich auf Material- und Konstruktionsfehler bei normalem Gebrauch. Bewegliche Teile, Motoren und elektrische Bauteile (wie bei Lamellendächern, Sonnenschutz oder elektrisch betriebenen Bauteilen) unterliegen einer eigenen, abweichenden Garantiefrist, die in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag angegeben wird. Die genau anwendbaren Fristen je Bauteil werden in der Auftragsbestätigung oder im Kostenvoranschlag bestätigt.
11.3 Von der Garantie ausgenommen sind Schäden oder Mängel infolge von: unsachgemäßem oder unkundigem Gebrauch; unzureichender oder unrichtiger Wartung; vom Kunden oder von Dritten vorgenommenen Änderungen oder Reparaturen; unsachgemäßer Selbstmontage oder einem ungeeigneten Untergrund; normalem Verschleiß; sowie Schäden durch Wetterextreme, äußere Gewalteinwirkung oder andere Umstände, auf die Mira Aluminium vernünftigerweise keinen Einfluss hat. Geringfügige, in der Branche übliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen in Farbe, Maß oder Struktur fallen nicht unter einen Mangel.
11.4 Die Inanspruchnahme der Garantie erfolgt über das Verfahren nach Artikel 12. Der Kunde bewahrt die Auftragsbestätigung oder den Kostenvoranschlag als Garantienachweis auf und liefert auf Verlangen eine Beschreibung und, sofern möglich, Fotos des Mangels.
11.5 Die Garantie ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mira Aluminium nicht übertragbar, sofern zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
Artikel 12 - Beschwerden und Streitigkeiten
12.1 Beschwerden über die Ausführung des Vertrags oder über ein Produkt hat der Kunde innerhalb angemessener Frist, nachdem der Mangel entdeckt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können, vollständig und deutlich umschrieben bei Mira Aluminium über info@mira-aluminium.nl oder [telefoonnummer] unter Angabe der Bestellnummer und, wo möglich, mit Fotos einzureichen. Eine Meldung durch einen Verbraucher innerhalb von zwei Monaten nach Entdeckung gilt in jedem Fall als rechtzeitig.
12.2 Mira Aluminium bestätigt den Eingang einer Beschwerde so bald wie möglich und ist bestrebt, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang inhaltlich zu reagieren. Erfordert die Bearbeitung mehr Zeit, so erhält der Kunde innerhalb dieser Frist einen Hinweis auf den Zeitpunkt, zu dem eine inhaltliche Reaktion folgt.
12.3 Kommen die Parteien gemeinsam nicht zu einer Einigung, so kann der Verbraucher den Streit dem zuständigen Gericht vorlegen. Darüber hinaus kann der Verbraucher eine Beschwerde über einen Online-Kauf über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einreichen: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Mira Aluminium ist über info@mira-aluminium.nl erreichbar.
12.4 Die Einreichung einer Beschwerde setzt die Zahlungsverpflichtung des Kunden nicht aus, es sei denn, Mira Aluminium gibt schriftlich etwas anderes an oder dies ergibt sich für einen Verbraucher aus zwingendem Recht.
Artikel 13 - Haftung
13.1 Die gesetzliche Haftung von Mira Aluminium gegenüber Verbrauchern, einschließlich derjenigen aufgrund von Vertragswidrigkeit und Produkthaftung, wird durch diesen Artikel nicht beschränkt oder ausgeschlossen. Die nachstehenden Beschränkungen gelten nur insoweit, als zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, und grundsätzlich gegenüber Geschäftskunden.
13.2 Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung von Mira Aluminium auf den unmittelbaren Schaden und auf höchstens den Rechnungsbetrag des betreffenden Vertrags beschränkt, zumindest auf den Teil des Vertrags, auf den sich die Haftung bezieht. Die Haftung für mittelbare Schäden, darunter Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Ersparnisse und Betriebsunterbrechung, ist gegenüber Geschäftskunden ausgeschlossen.
13.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Mira Aluminium oder ihren leitenden Angestellten ist.
13.4 Mira Aluminium haftet nicht für Schäden, die die Folge von vom Kunden bereitgestellten unrichtigen Maßen oder Angaben, unsachgemäßer Selbstmontage, eines ungeeigneten Untergrunds oder des Fehlens einer erforderlichen Genehmigung sind.
Artikel 14 - Höhere Gewalt
14.1 Mira Aluminium ist nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch höhere Gewalt gehindert wird. Unter höherer Gewalt wird jeder vom Willen von Mira Aluminium unabhängige Umstand verstanden, der die Erfüllung vorübergehend oder dauerhaft verhindert, darunter: Störungen oder Stockungen in der Belieferung mit Materialien (wie Aluminium oder Glas), Transportprobleme, Brand, extreme Witterungsbedingungen, Streiks, Epidemien, behördliche Maßnahmen und Störungen bei eingeschalteten Dienstleistern oder Dritten.
14.2 Während der Dauer der höheren Gewalt werden die Verpflichtungen von Mira Aluminium ausgesetzt. Dauert die höhere Gewalt länger als 60 Tage, so sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass wechselseitig ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Bereits vom Kunden gezahlte Beträge für noch nicht gelieferte oder noch nicht ausgeführte Leistungen werden in diesem Fall zurückerstattet, unter Beachtung der Bestimmungen über Maßanfertigungen.
Artikel 15 - Geistiges Eigentum
15.1 Alle Rechte des geistigen Eigentums in Bezug auf den Webshop, Texte, Abbildungen, Visualisierungen, Entwürfe, Konfigurationen, Logos und Anleitungen liegen bei Mira Aluminium oder ihren Lizenzgebern.
15.2 Es ist dem Kunden nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mira Aluminium Material des Webshops zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder kommerziell zu verwerten, außer für den eigenen, nicht kommerziellen Gebrauch im Rahmen des Vertrags.
15.3 Vom Kunden bereitgestellte Angaben, Maße oder Entwürfe darf Mira Aluminium verwenden, soweit dies für die Ausführung des Vertrags erforderlich ist.
Artikel 16 - Personenbezogene Daten
16.1 Mira Aluminium verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ihrer Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung dient der Ausführung des Vertrags, der Zahlung, der Lieferung, der Garantie und dem Kundenservice.
16.2 Für die Ausführung der Dienstleistung schaltet Mira Aluminium Auftragsverarbeiter und Unterauftragsverarbeiter ein, darunter Supabase (Hosting und Datenbank, EU/Frankfurt), Vercel (Hosting/CDN), Mollie (Zahlungen), Sanity (Content-Verwaltung), Sentry (Fehlerüberwachung, ausschließlich nach Cookie-Einwilligung geladen) und ein (geplanter) Dienstleister für transaktionale E-Mails. Hosting und Datenspeicherung finden innerhalb der EU statt.
16.3 Die Verwendung von Cookies ist in der gesonderten Cookie-Richtlinie beschrieben, die über /cookiebeleid eingesehen werden kann. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte des Kunden finden sich in der Datenschutzerklärung.
Artikel 17 - Änderung der Bedingungen
17.1 Mira Aluminium ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden im Webshop unter Angabe des Datums des Inkrafttretens veröffentlicht.
17.2 Auf einen bereits zustande gekommenen Vertrag sind die Bedingungen anwendbar, wie sie zum Zeitpunkt des Zustandekommens galten, es sei denn, eine Änderung wird zwingend durch das Gesetz vorgeschrieben oder die Änderung ist für den Kunden günstiger.
17.3 Bei laufenden Verträgen mit Geschäftskunden tritt eine Änderung in Kraft, nachdem diese angemessene Zeit im Voraus angekündigt wurde.
Artikel 18 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
18.1 Auf alle Verträge zwischen Mira Aluminium und dem Kunden sowie auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn der Kunde in Belgien oder einem anderen Land ansässig ist. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens (CISG) ist ausgeschlossen.
18.2 Zwingender Verbraucherschutz des Landes, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleibt anwendbar, soweit dieser dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz bietet.
18.3 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht des Gerichtsbezirks vorgelegt, in dem Mira Aluminium ansässig ist, es sei denn, zwingendes Recht weist ein anderes Gericht zu. Für Verbraucher gilt, dass sie den Streit auch dem nach dem Gesetz zuständigen Gericht vorlegen können, und die Möglichkeit der OS-Plattform (Artikel 12) bleibt offen.
Dies ist ein erster Entwurf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, erstellt für den Webshop der Mira Aluminium B.V. Er ist ausdrücklich als Grundlage zur Prüfung und Genehmigung durch einen (juristischen) Berater vor der Veröffentlichung gedacht; prüfen Sie insbesondere die Garantiefristen je Produkttyp, die B2B-Bestimmungen und die noch zu ergänzenden Unternehmensangaben ([KvK-nummer], [BTW-nummer], [vestigingsadres], [telefoonnummer]). Zuletzt aktualisiert: [datum laatste wijziging].
